Postverordnung

Die Quickpac Planzer AG ist eine bei der Regulierungsbehörde im Postmarkt, der Postkommission (PostCom), registrierte Anbieterin für Postdienstleistungen. Für die Ausübung ihrer Tätigkeit ist die Quickpac Planzer AG unter anderem zu branchenüblichen Arbeitsbedingungen verpflichtet. Die PostCom überprüft als Regulierungsbehörde regelmässig, dass Quickpac Planzer AG die Pflichten gemäss Postgesetz und Postverordnung einhält. Gemäss der Postverordnung (VPG) vom 29. August 2012 ist die Quickpac Planzer AG dazu verpflichtet, die nachfolgenden Informationen zu bekanntzugeben.

Veröffentlichung der Listenpreise und der allgemeinen Geschäftsbindungen (Art. 11)

Listenpreise sind auf der Website von Quickpac unter Preise veröffentlicht, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter AGB.

Information über die Schlichtungsstelle (Art. 12)

Die von der PostCom gemäss Postverordnung (VPG) eingerichtete unabhängige Schlichtungsstelle kann bei Streitigkeiten zwischen Kund:innen und Anbieter:innen von Postdiensten, also beispielsweise Quickpac, angerufen werden.

Ein Schlichtungsbegehren ist zulässig, wenn:

  • die einreichende Partei zuvor versucht hat, sich mit der anderen Streitpartei zu einigen;

  • es zu den im Verfahrensreglement der Schlichtungsstelle festgelegten Bedingungen eingereicht wird;

  • es nicht offensichtlich missbräuchlich ist;

  • kein Gericht oder Schiedsgericht mit der Sache befasst ist.

Kontakt zur Schlichtungsstelle:

Ombud - PostCom
Postfach 243
3074 Muri
Tel. 031 951 02 07
Fax 031 951 02 03
Mail: info@ombud-postcom.ch
Web: www.ombud-postcom.ch

Umgang mit Adressdaten (Art. 13)

Quickpac stellt sicher, dass die Daten ihrer Kunden gegen unerlaubten Zugriff und gegen Zerstörung ausreichend gesichert sind. Dies stellt sie auch im Einflussbereich allfällig von ihr beauftragter Subunternehmer sicher. Quickpac nutzt Adressdaten ausschliesslich für die ordnungsgemässe Erfüllung von Postdiensten. Quickpac verpflichtet sich, die Bestimmungen des Schweizerischen Gesetzes über den Datenschutz zu respektieren. Insbesondere verzichtet sie auf die Nutzung von Kundendaten für Dritte oder für den eigenen Gebrauch, respektiert den Wunsch von Empfängern, keine adressierte und/oder unadressierte Werbung zu erhalten und führt keine eigenen Datenbanken, die zur Verletzung des Datenschutzgesetzes geeignet sind. Quickpac berücksichtigt den Ehrenkodex des Schweizer Direktmarketing Verbandes (SDV).

Kennzeichnung von Postsendungen (Art. 14)

Pakete, die durch Quickpac oder deren Subunternehmer zugestellt werden, tragen den Vermerk «Quickpac» in Adressnähe auf den Sendungen. Allfällige Beanstandungen über die Zustellung können gemeldet werden an info@quickpac.ch oder an die kostenlose Hotline für Empfänger-Kunden unter 0800-363 363.

Information über die Qualität der Dienstleistungen (Art. 15)

Quickpac ermittelt laufend den Zustellzeitpunkt sämtlicher Pakete aufgrund der Scanereignisse. Im Jahr 2022 erfolgte der jeweils erste Zustellversuch der Pakete mit folgenden Laufzeiten:

E+0{center}E+1{center}E+2{center}>E+2{center}
15.7 %{center}68 %{center}12.8 %{center}3.5 %{center}

Im Durchschnitt ergab sich damit eine Laufzeit von E+1.04, für den Durchschnitt der Pakete wurde also 1.04 Tage nach der Einlieferung bei Quickpac ein erster Zustellversuch unternommen.